Unsere Leistungen im Überblick
Unsere Beratungsangebote zu Vorsorge und Sozialleistungen
Kompetente Unterstützung bei wichtigen Vorsorgedokumenten und Sozialfragen.
Gut Beraten, aber worüber?
Beratungsinhalt
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung haben viele bereits schonmal gehört. "Das mache ich dann, wenn ich in Rente bin" hat eine Freundin mir vor Jahren gesagt. "Ich bin doch verheiratet mein Mann kann alles entscheiden". Leider trifft dies nicht auf alle Situationen im Leben zu, das Fehlen der Dokumente ab dem Eintritt der Volljährigkeit kann zu großen Verzögerungen bei wichtigen Entscheidungen im medizinischen und auch finanziellen Ernstfall führen.
Volljährigkeit und Eheschließung
Ab dem Alter von 18 Jahren sind die sorgeberechtigten Eltern oder ggf. Vormünder nicht mehr entscheidungsberechtigt. Die Entscheidung obliegt allein der Person selbst. Im Falle von Krankheit oder Unfall, wenn der eigenen Wille nicht mehr geäußert werden kann oder auch physisch es nicht möglich ist auch für eine kurze Zeit das Haus oder das Krankehaus zu verlassen, dann ist zunächst niemand automatisch vollumfänglich berechtigt rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Ja, eine Heirat oder eine eingetragenen Lebenspartnerschaft befähigt zu Entscheidungen die z.B. das gemeinsame Konto betreffen, allerdings nicht vollumfänglich für alle Bereiche des Lebens. Außerdem ist in der Heiratsurkunde nicht niedergeschrieben, welche Wünsche im Ernstfall zu erfüllen sind. Welche Entscheidungen dürfen Eltern und Geschwister oder auch volljährige Kinder treffen? Wie weiter wenn sich die Angehörigen nicht einig sind?
Eigener Wille und Familienangehörige
Krankheit und Unfall sind unvorhergesehen und führen zu einer Serie von kurzfristig nötigen Entscheidungen. Ob diese medizinischer Art, finanzieller Art oder sozialrechtlicher Art sind (ob Anträge bei Sozialleistungsträger oder der Krankenkasse gestellt werden müssen), es ist selten einfach und schnell erledigt. Während der Heilungsprozess im vollen Gange ist, müssen diese Entscheidungen und die darauf basierenden Anträge sehr schnell gestellt werden, häufig sind sie mit hohem Zeitaufwand und persönlichem Nachhaken verbunden. Hierfür benötigt es eine berechtigte Person und eine klare Formulierung der eigenen Wünsche. Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen und die betroffene Person nicht mehr ansprechbar sein, dann wird in der Regel eine rechtliche Betreuung beantragt. Dieser Prozess kann, selbst im Eilverfahren, Wochen dauern. In dieser Zeit können Entscheidungen nur sehr schwer und über Ausnahmeregelungen getroffen werden. Ohne vorliegende Patientenverfügung führt dies häufig zu familiären Diskussionen und kann den Prozess verzögern.
Gut vorbereitet = für den Notfall gut gerüstet
Sie haben eine richtig und verständlich ausgefüllte Vorsorgevollmacht, eine gut durchdachte und kleinschrittig formulierte Patientenverfügung sowie eine Betreuungsverfügung, die ergänzend zu den beiden anderen Dokumenten steht. Dann können, sollte der Notfall eintreten, Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person umgesetzt werden!

Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges rechtliches Instrument, das regelt, wer im Falle von Krankheit oder schwerer Pflegebedürftigkeit Entscheidungen für eine Person treffen darf und ggf. auch Erledigungen vornehmen darf. Vor und nach dem Tod einer Person kann die Vorsorgevollmacht maßgeblich festlegen, wer befugt ist, z.B. medizinische und finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Dies kann dazu beitragen, im Ernstfall Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wünsche der betroffenen Person respektiert und auch umgesetzt werden. Durch diese schriftliche Bestimmung eines Bevollmächtigten können z.B. bei Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung Entscheidungen schneller und individueller getroffen werden. Für eine optimale Absicherung ist es empfehlenswert, die Vorsorgevollmacht durch eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung zu ergänzen.

Betreuungsverfügung
Im Falle von schwerer Erkrankung kann beispielsweise ein Krankenhaus die Bestellung eines rechtlichen Betreuers im Eilverfahren beantragen. Dieser rechtliche Betreuuer ist dann entsprechend dem vom Gericht festegelegten Wirkungskreis vollumfänglich berechtigt alle Entscheidungen im Bereich Finanzen (mit Zugriff auf das Konto), Aufenthalt (Mietverträge kündigen, Pflegeheimvertrag unterschreiben usw.) und Gesundheitsfragen zu treffen. Diese Form der gerichtlich bestellten Betreuung übernimmt entweder ein fremder Berufsbetreuuer oder eine Person aus der Familie, die meistens vom Krankenhaus vorgeschlagen wird. Hierbei ist es sinnvoll im Vorfeld eine Betreuungsverfügung zu erstellen um Personen aus der Familie oder dem Bekanntenkreis zu bestimmen oder auch auszuschließen. Es ist wichtig, diese Bestimmungen frühzeitig zu regeln, um im Ernstfall rechtliche Probleme zu vermeiden und den eigenen Willen im Fokus zu behalten. Dafür ist es hilfreich die eigenen Wünsche in einer Patientenverfügung zu formulieren.

Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ab dem Eintritt in die Volljährigkeit für jede Person von Vorteil. Unvorhergesehene Unfälle und Krankheiten können dazu führen, dass die eigenen Wünsche nicht mehr verbalisiert werden können. Eine Patientenverfügung ermöglicht im Vorfeld die eigenen Wünsche für verschiedene Szenarien so konkret wie möglich zu formulieren und gibt den in der Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung genannten Personen eine bindende Leitlinie für den Ernstfall. Es gibt die Möglichkeit die Entscheidungsmacht von bestimmten Personen zu prioriesern und von anderen einzuschränken. Auch Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften berechtigen nicht zu allen Entscheidungen ohne Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht.

Familienorientierter Ansatz
Mein familienorientierter Beratungsansatz ermöglicht es, Vorsorgethemen gemeinsam mit Angehörigen verschiedener Generationen anzugehen. So werden individuelle Wünsche respektiert und verbindliche Entscheidungen im vertrauten Rahmen getroffen.
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